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Wie 123-Unfallgutachter.de funktioniert
Wir kümmern uns um die Regulierung und Abwicklung Ihres Schadens. Und Sie können sich entspannt zurück lehnen!

Mit nur wenigen Angaben finden wir für Sie schnell den besten Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe.
Sie werden innerhalb der nächsten 24 Stunden von einem seriösen, qualifizierten Kfz-Gutachter kontaktiert. Dieser nimmt den Schaden auf und erstellt ein Unfallgutachten.
Unsere Anwälte kümmern sich um die komplette Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung. Die Reparatur erfolgt in einer unserer Partnerwerkstätten. Sie erhalten einen Mietwagen während Ihr Fahrzeug repariert wird. Und das ganze kostenlos, wenn Sie Geschädigter in einem Haftpflichtschaden sind.
Wer sind wir?
123-Unfallgutachter.de ist ein Makler für Unfallschaden-Abwicklungen, bei dem Kunden ihren Unfall melden können und sich nicht um die Abwicklung und Regulierung des Unfallschadens kümmern müssen. Unser Ziel ist es, diesen Prozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten. Wir bedienen alle Versicherungsgesellschaften, ohne dass für den Kunden Kosten entstehen, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt in dem man als Geschädigter gilt.
Rufen Sie uns noch heute unter 0800 – 1233450 an oder klicken Sie jetzt hier und wählen Sie Ihre Stadt aus!




Sie haben einen Unfallschaden und wissen nicht weiter?
Die Lösung: Unsere Kfz-Sachverständigen machen sich direkt auf den Weg und begutachten Ihren Schaden, die durch den Unfallverursacher entstanden sind. Wir teilen Ihnen mit, wie viel Entschädigung Ihnen von der Versicherung zusteht und regeln alles mit ihr in Ihrem Namen. Und das ganze für Sie kostenlos. Alles, was Sie tun müssen, ist unser Online-Formular auszufüllen, oder uns anzurufen. Dann lehnen Sie sich zurück, während wir alles andere für Sie erledigen!
Das kostenloses Rundum-sorglos-Paket für Unfallgeschädigte!
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, ist das Letzte, worüber Sie sich Sorgen machen wollen, wie viel es kosten wird und wer überhaupt für den Schaden aufkommt. Der gesamte Prozess des Umgangs mit der gegnerischen Autoversicherung nach einem Unfall kann verwirrend und frustrierend sein – und noch schlimmer, wenn Sie nicht bekommen was Ihnen zusteht. Wir haben eine Lösung entwickelt, wie Sie sich den gesamten Stress sparen können, denn wir Übernehmen die gesamte Schadensabwicklung für Sie! Wir arbeiten mit unabhängigen KFZ-Gutachtern deutschlandweit, Verkehrsanwälten, Mietwagenfirmen und Fachwerkstätten zusammen, um Ihnen den besten Service zu bieten.
KFZ-Unfallgutachter
Es ist wichtig, eine genaue Einschätzung des Schadens zu erhalten, und ein Unfallgutachten ist für eine erfolgreiche Schadensregulierung absolut notwendig. Wir haben Experten in unseren Reihen, die Ihnen diese und viele weitere Fragen rund ums Auto beantworten können!
Anwalt
Die gegnerische Versicherungsgesellschaft kann Ihnen große Kopfschmerzen bereiten. Unsere erfahrenen Rechts-Experten werden Ihre Ansprüche mit der gegnerischen Versicherung klären, sodass Sie sich nicht darum kümmern müssen.
Ersatzfahrzeug
Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist, oder Ihr Fahrzeug bei der Reparatur ist, haben Sie vom ersten Tag an Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Dieses passende Auto wird Ihnen auf Wunsch direkt nach Hause oder in die Werkstatt geliefert!
Werkstatt
123-Unfallgutachter.de werden Sie an eine unserer Fachwerkstätte in Ihrer Nähe zur fachgerechten Reparatur des Unfallschadens vermitteln - diese rechnet dann direkt mit der Versicherung ab!
Unsere zufriedenen Kunden
Das sagen unsere Kunden über unsere Dienstleistung



Die gegnerische Versicherung handelt nicht in Ihrem Interesse
Gegnerische Versicherungen werden Ihren eigenen Gutachter zu Ihnen schicken. Dieser handelt natürlich im Interesse der Versicherung und versucht den Schaden so gering wie möglich zu bewerten. Das hat finanzielle Nachteile für Sie und gewährleistet keine fachgerechte Unfallinstandsetzung. Holen Sie sich lieber einen unabhängigen und zertifizierten Unfallgutachter an Ihre Seite, der den tatsächlichen Schaden begutachtet und bewertet.
Schaden selbst regulieren
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Sehr zeitaufwendig
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Viel Papierkram
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Keine Vollumfängliche Regulierung
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Sie kennen Ihre Rechte nicht
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Geringere Erfolgschance
Mit 123-Unfallgutachter
Ihren Unfall abwickeln lassen-
Volle Transparenz
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Rechts-Experten an Ihrer Seite
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All-Inklusiv-Lösung
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Vorort-Service
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Kein unnötiger Stress
Gegnerische Versicherung
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Nicht objektiv
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Keine freie Wahl des Gutachters
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Keine freie Wahl der Werkstatt
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Dauert lange
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Keine Transparenz
Häufig gestellte Fragen (FAQ's)
Wir beantworten hier Ihre häufig gestellten Fragen
Nein! Für den Unfallgeschädigten ist der Service kostenlos, da die gegnerische Versicherung dafür aufkommt. Das Honorar für einen Sachverständigen variiert je nach Größe des Unfalls bzw. der Höhe des Schadens.
Unfallgeschädigter ist derjenige, der den Unfallschaden unverschuldet erlitten hat. Hat jemand also Ihr Fahrzeug beschädigt und trägt dabei die Schuld an der Ursache des Schadens, sind Sie unfallgeschädigter. Sie haben das Recht, nach einem Unfall einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht sollten Sie definitiv beanspruchen.
Als Geschädigter eines Autounfalls haben Sie das Recht zu wählen, wer den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet. Oft macht die Versicherung verlockende Zusatzangebote und verspricht eine schnellere Schadenregulierung – Mietwagen, schnellere Reparatur in einer Partnerwerkstatt, Bring- und Abholservice könnten solche Zusatzangebote sein. Aber warum tut die gegnerische Versicherung das? Mit anderen Worten: Sie verfolgt nicht Ihre Interessen als Geschädigter. Ein frei gewählter Kfz-Sachverständiger ist neutral, er ist an keine der beiden Seiten gebunden und strebt nach fairen Reparaturkosten, die dem Interesse seines Auftraggebers entsprechen: Ihnen!
Sie brauchen einen Kfz-Gutachter damit dieser sicherstellt, dass Sie die angemessene Entschädigung für Ihren Schaden erhalten. Wenn der Schaden unter 1000 Euro liegt, machen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Liegt er über diesem Betrag, fertigt unser Kfz-Gutachter ein Unfallgutachten.
Sie können sich den Schaden für Ihren Unfall auszahlen lassen. Es wird in diesem Fall eine fiktive Abrechnung gemacht, d.h. es wird ausgerechnet, was es gekostet hätte, den ganzen Schaden zu beheben.
Die meisten Versicherungsgesellschaften benötigen vier bis sechs Wochen, um die Regulierung zu bearbeiten. Ohne Gewähr.
Ja! Sie dürfen sich eine Werkstatt selbst aussuchen. Wir können Ihnen gerne eine Meisterwerkstatt in Ihrer Nähe empfehlen!
Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund eines unverschuldeten Unfallschadens nicht mehr fahrtüchtig ist, haben Sie natürlich das Recht, es schnell zu reparieren und wieder auf die Straße zu bringen. Wenn Sie jedoch planen, Ihr Fahrzeug nach einem Unfallschaden zu verkaufen, empfehlen wir Ihnen, ein Gutachten von Fachleuten erstellen zu lassen, bevor Sie entscheiden, wie viel Geld für die Reparatur ausgegeben werden soll. Außerdem steht Ihnen ein Ersatzwagen zu.
Sie haben immer das Recht, einen Anwalt einzuschalten, und das sollten Sie auch tun, wenn es nicht Ihre Schuld ist. Sie haben Anspruch auf Rechtsbeistand durch einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Ihnen bei der Durchsetzung aller Ihrer Rechte nach einem Unfall helfen kann! Wir unterstützen Sie gerne dabei, den richtigen Anwalt an Ihre Seite zu stellen.
Sie haben noch weitere Fragen?
Auf jedes Ihrer Anliegen rund um einen Autounfall und unsere Dienstleistungen haben wir eine Antwort. Fragen Sie uns.